Kontaktieren Sie uns! info@brik-wohnbau.de

Vermietung

Wohnen im geförderten Neubau: Anspruch besteht häufiger als gedacht

Unsere Neubauwohnungen sind öffentlich gefördert. Für den Bezug einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein – bekannt als B-Schein – notwendig. Wer hierfür berechtigt ist, hängt vom Gehaltseinkommen des Interessenten ab. Die Grenzen liegen bei Neubauwohnungen im KfW-55-Standard wesentlich höher als bei bestehenden Wohnungen.

Soll eine geförderte Neubau-Wohnung bezogen werden, dürfen die geltenden Einkommensgrenzen um bis zu 60 Prozent überschritten werden. So hat beispielsweise eine dreiköpfige Familie mit einem jährlichen Brutto-Einkommen von bis zu 52.600 Euro Anspruch auf den B-Schein. Welche Einkommensgrenzen für Sie gelten und wo der Antrag gestellt werden kann, erfahren Sie hier Link: Bauumwelt-Bremen

Wenn Sie sich für eine unserer 2-Zimmer (60 m² Wohnfläche) oder 3-Zimmer (75 m² Wohnfläche) interessieren, möchten wir Sie bitten das folgende Formular auszufüllen, damit wir Sie in unsere Interessentenkartei aufnehmen können. Da die Fertigstellung der Wohnungen erst für Mitte 2018 geplant ist, werden wir uns im Januar 2018 mit Ihnen gerne in Verbindung setzen.

Was suchen Sie?
Zu wann suchen Sie?
Ihre persönlichen Daten
Bisheriges Wohnverhältnis
Kontakt
Sicherheitsabfrage
CAPTCHA

Datenschutzbedingungen

Bitte warten …